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Steuerberater St. Veit an der Glan

Steuerberater Kärnten Steuerberater St. Veit an der Glan Gründerberatung Steuerberatung St. Veit an der Glan Steuerberatung Kärnten.

, Zusammenfassende Meldungen müssen ab 2010 früher abgegeben werden , Kleinlastkraftwagen,, Kanzlei-News , Zahlungsfristen und Verzugszinsen von Sozialversicherungsbeiträgen , Mitarbeiter
, Gründung einer Personengesellschaft,, Verschärfung des Finanzstrafgesetzes geplant,, Amerika , Afrika,, Grenzüberschreitende Dienstleistungen , Neuerungen bei der Arbeitnehmerveranlagung 2009

News

Kinderbetreuungsgeld Neu ab 1.1.2010

Einkommensabhängige Variante
In dieser zusätzlichen Variante kann Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 80 % des letzten Nettoeinkommens (mindestens € 33,00 und höchstens € 66,00/Tag, das entspricht ca. einem Gehalt von mind. € 1.000,00 bzw. max. € 2.000,00/Monat) bezogen werden. Ein Zuverdienst ist bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich. Dies ist möglich bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes. Bei Inanspruchnahme durch den zweiten Elternteil ist der Bezug bis zum 14. Lebensmonat möglich.

Pauschalvariante
€ 33,00 täglich (das entspricht etwa € 1.000,00 monatlich) für einen Zeitraum von 12+2 Monaten (Zeitraum wie bei einkommensabhängiger Variante). Zuverdienstgrenze: € 16.200,00. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die neue Pauschalvariante sind gültig für Geburten ab 1.10.2009 (= Stichtag); Antragstellung ab 1.1.2010. Eine rückwirkende Auszahlung für Zeiträume im Jahr 2009 ist nicht vorgesehen.

Anpassung der Zuverdienstgrenze bei allen Pauschalvarianten
Neue relative Zuverdienstgrenze von 60 % des letzten Einkommens als Alternative zur bestehenden Zuverdienstgrenze von € 16.200,00/Jahr.

Mindestdauer bei abwechselnder Inanspruchnahme durch beide Elternteile
Reduktion der Mindestdauer der Blöcke von drei auf zwei Monate.

Zuschlag bei Mehrlingsgeburten
Bei Mehrlingsgeburten wird der Zuschlag zum Kinderbetreuungsgeld erhöht.

Regelung für Alleinerziehende in Härtefällen
Die Bezugsdauer wird für Alleinerziehende in akut schwierigen Situationen oder mit einem monatlichen Einkommen von unter € 1.200,00 und einem laufenden Unterhaltsverfahren verlängert.

Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
Für Bezieherinnen einer Pauschalvariante mit einem Einkommen unter € 5.800,00/Jahr wird eine zusätzliche nicht zurückzuzahlende Beihilfe eingeführt.

Stand: 14. Oktober 2009

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